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Produktbild: Werke in 20 Bänden mit Registerband

Werke in 20 Bänden mit Registerband 7: Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse. Mit Hegels eigenhändigen Notizen und den mündlichen Zusätzen

2

20,00 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Verkaufsrang

23009

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

28.04.1986

Herausgeber

Eva Moldenhauer + weitere

Verlag

Suhrkamp

Seitenzahl

531

Maße (L/B/H)

17,7/10,9/3,2 cm

Gewicht

316 g

Farbe

Dunkellila

Auflage

18

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-518-28207-6

Beschreibung

Produktdetails

Verkaufsrang

23009

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

28.04.1986

Herausgeber

Verlag

Suhrkamp

Seitenzahl

531

Maße (L/B/H)

17,7/10,9/3,2 cm

Gewicht

316 g

Farbe

Dunkellila

Auflage

18

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-518-28207-6

Herstelleradresse

Suhrkamp Verlag
Torstraße 44
10119 Berlin
DE

Email: info@suhrkamp.de

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  • Bewertung

    aus Sementina

    5/5

    09.01.2023

    Buch (Taschenbuch)

    Sehr gut und preiswert

    Habe vor 40 oder 50 Jahre alle 20 Bände von Hegel erworben. Damals waren sie noch weiss! Jetzt nach all diesen Jahren und mehrmaligem Durchlesen musste ich diesen Band ersetzen. Was den Inhalt des Buches betrifft, ist die Lektüre dieses Bandes für alle, die an Religionsphilosophie interessiert sind, unerlässlich.

  • Zitronenblau

    5/5

    21.06.2021

    Buch (Taschenbuch)

    Die Wissenschaft von den Erscheinungsweisen des Geistes

    Nach Kants KrV von 1781 sei der Geist und sein Erkenntnisvermögen ausgelotet? Da "erscheint" Hegels Phänomenologie seines Geistes um 1807. Die PG ist der erste Teil des Hegelschen Systems der Wissenschaft in dem erhoben wird, wie vom bloßen Bewusstsein, von der Wahrnehmung das Selbstbewusstsein (hier auch die Dialektik besprochen, obschon es gar nicht immer nur um Herr und Knecht geht, auch wenn Hegel dies offenbar macht, die Dialektik ist auch - bezogen auf das Selbstbewusstsein - das Erkennen, "dass sein Ansichsein wesentlich Sein für Anderes ist; das Ansichsein als das Selbstlose ist in Wahrheit das passive oder was für ein anderes Selbst ist." Dies meint also: Gegenstand ist das Für-es-Sein dieses Ansich, demnach das Wahre sein Wesen oder sein Gegenstand...) und die (sinnliche) Gewissheit hervortreten. "Es ist das Bewusstsein des Verlustes aller Wesenheit in dieser Gewissheit seiner und des Verlustes eben dieses Wesens von sich - der Substanz wie des Selbst; es ist der Schmerz, der sich als das harte Wort ausspricht, dass Gott gestorben ist." Somit geht er die idealistische Treppe hinauf zur Vernunft, spricht über die Lust und Notwendigkeit und das Gesetz des Herzens als implizite Moralität und gelangt zum Geist ("Die Vernunft ist Geist, indem die Gewissheit, alle Realität zu sein, zur Wahrheit erhoben und sie sich ihrer selbst als ihrer Welt und der Welt als ihrer selbst bewusst ist.". Über den Begriff Religion, in dem das Wesen des Sebstbewusstseins ist, "das sich alle Wahrheit ist und in dieser alle Wirklichkeit enthält", gelangt Hegel dann zum absoluten Wissen des Geistes. Geist ist 1. Inhalt seines Bewusstseins i. d. F. der reinen Substanz oder ist Inhalt seines reines Bewusstseins, er ist 2. Mitte zwischen dem Bewusstsein des Anderswerdens oder das Vorstellen als solches, er ist 3. die Rückkehr aus der Vorstellung und dem Anderssein oder das Element des Selbstbewusstseins selbst. Den absoluten Geist müssen wir bei Hegel - eben idealistisch und also theologisch deuten: "So ist also der Geist sich selbst wissender Geist; er weiß sich; das, was ihm Gegenstand ist, ist, oder seine Vorstellung ist der wahre absolute Inhalt; er drückt [...] den Geist selbst aus." Wenn es also um die Erkenntnis geht, so liegt diese als diese in der Erfahrung, ist diese und diese, die es nicht ist: "Das Dieses ist also gesetzt als nicht dieses oder als aufgehoben, und damit nicht Nichts, sondern ein bestimmtes Nichts oder ein Nichts von einem Inhalte, nämlich dem Diesen." Ich = Wir und Wir = Ich. Was Hegel hier meint, ist das Sich-bewusst-Werden des Bewusstseins vom Geist als dessen Negation seiner Freiheit und Selbstständigkeit als für sich verschieden seiender Selbstbewusstseine und die Einheit derselben und es so "in den geistigen Tag der Gegenwart einschreitet". Schon ist das Selbstbewusstsein im Tun der Begierde - dem Gesetz des Herzens. Empfindung und Genuss stürmen in das Leben und Hegel zitiert an der richtigen Stelle den goethischen Faust: "Es verachtet Verstand und Wissenschaft, / des Menschen allerhöchste Gaben - / es hat dem Teufel sich ergeben / und muss zugrunde gehn".

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  • Vorrede



    Einleitung. Begriff der Philosophie des Rechts, des Willens, der Freiheit und des Rechts. § 1-32



    Einteilung. § 33






    ERSTER TEIL - DAS ABSTRAKTE RECHT






    § 34-104






    Erster Abschnitt. Das Eigentum. § 41-71



    A. Besitznahme. § 54-58



    B. Gebrauch der Sache. § 59-64



    C. Entäußerung des Eigentums. § 65-70.



    Übergang vom Eigentum zum Vertrage. § 71






    Zweiter Abschnitt. Der Vertrag. § 72-81






    Dritter Abschnitt. Das Unrecht. § 82-104



    A. Unbefangenes Unrecht. § 84-86



    B. Betrug. § 87-89



    C. Zwang und Verbrechen. § 90-103.



    Übergang vom Recht in Moralität. § 104






    ZWEITER TEIL - DIE MORALITÄT






    § 105-141






    Erster Abschnitt. Der Vorsatz und die Schuld. § 105-118






    Zweiter Abschnitt. Die Absicht und das Wohl. § 119-128






    Dritter Abschnitt. Das Gute und das Gewissen. § 129-140



    Übergang von der Moralität in Sittlichkeit. § 141






    DRITTER TEIL - DIE SITTLICHKEIT






    § 142-360






    Erster Abschnitt. Die Familie. § 158-181



    A. Die Ehe. § 161-169



    B. Das Vermögen der Familie. 5 170-172



    C. Die Erziehung der Kinder und die Auflösung der Familie. § 173-180



    Übergang der Familie in die bürgerliche Gesellschaft. § 181






    Zweiter Abschnitt. Die bürgerliche Gesellschaft. § 182-256



    A. Das System der Bedürfnisse. § 189-208



    a. Die Art des Bedürfnisses und der Befriedigung. § 190-195 / b. Die Art der Arbeit. § 196-198 / c. Das Vermögen. § 199-208



    B. Die Rechtspflege. § 209-229



    a. Das Recht als Gesetz. § 211-214 / b. Das Dasein des Gesetzes. § 215-218 / c. Das Gericht. § 219-229



    C. Die Polizei und Korporation. § 230-256



    a. Die Polizei. § 231-249 / b. Die Korporation. § 250-256






    Dritter Abschnitt. Der Staat. § 257-360



    A. Das innere Staatsrecht. § 260-329



    I. Innere Verfassung für sich. § 272-320



    a. Die fürstliche Gewalt. § 275-286 / b. Die Regierungsgewalt. § 287-297 / c. Die gesetzgebende Gewalt. § 298-320



    II. Die Souveränität gegen außen. § 321-329



    B. Das äußere Staatsrecht. § 330-340



    C. Die Weltgeschichte. § 341-360






    ANHANG



    1.Hegel an Altenstein, 10. Oktober 1820 (Entwurf)



    2. Hegel an Hardenberg, Mitte Oktober 1820 (Entwurf)



    3. Altenstein an Hegel, 24. August 1821 (Fragment)



    4. Hegel an Altenstein, 3. Juli 1822 (Auszug)



    5. Hegels Reaktion auf den Angriff der Halleschen Allgemeinen Literaturzeitung (1822)



    6. Hegels Erwiderung auf die Rezension der Rechtsphilosophie durch Gustav Hugo (April 1821)






    Anmerkung der Redaktion zu Band 7